Umgemeindung

Umgemeindung

Nach einem Umzug des Wohnsitzes werden Sie in der Regel automatisch der neuen Gemeinde in Ihrem neuen Wohnumfeld zugewiesen, so dass ein gesonderter Antrag von Ihnen gar nicht notwendig ist. Es hat sich oft als günstig erwiesen, sich auf die neue Gemeinde einzulassen, in der man schließlich auch vor hat, irgendwann heimisch zu werden. Kontakte zur alten Gemeinde können Sie auch ohne die bleibende Gemeindezugehörigkeit pflegen.

Haben Sie es sich gut überlegt und sind entschlossen, Ihre Gemeinde zu wechseln und in Glienicke (Nordbahn) Gemeindeglied zu werden, so bitten wir Sie zu einem kurzen Gespräch zu uns ins Gemeindebüro. Was wir von Ihnen an Informationen für die Umgemeindung benötigen, können Sie bereits dem Formular entnehmen, dass Sie hier herunterladen können. Die weiteren Formalitäten übernehmen wir dann für Sie, nachdem der Gemeindekirchenrat Ihrem Antrag zugestimmt hat. Es wäre sicherlich auch für Ihre alte Gemeinde hilfreich, um den Vorgang nachvollziehen zu können, wenn Sie sich dort mit eigenen Worten verabschieden, nachdem der Antrag auf Umgemeindung durch unseren Gemeindekirchenrat bewilligt worden ist.

Wir heißen Sie herzlich Willkommen!