Die Kirche

Chronik

Vorgeschichte der Glienicker Kirche

In den Dörfern des Berliner Umlandes waren bis 1945 Kirchenpatronate üblich. Die Institution des Kirchenpatronats bezeichnet die Schirmherrschaft des Grundherrn über eine Kirche, die auf seinem Gebiet lag. Der Erwerb eines Patronats musste von den Kirchenbehörden genehmigt werden und war an bestimmte Voraussetzungen gebunden, z. B. vorhandener Grundbesitz und eine Kirchenmitgliedschaft des Bewerbers. Zu den Pflichten eines Patronats gehörten Bauunterhalt und -erneuerung der Kirchengebäude, und auch die Besoldung des Pfarrers.
Die Rechte des Patrons waren teils Ehrenrechte, z.B. ein besonderer Sitzplatz in der Kirche  (Patronatsgestühl) und die Erwähnung im Gebet, teils wirkliche Rechte: Vorschlags- und Vetorecht bei der Neubesetzung der Pfarrstelle. Nach dem kirchlichen Visitationsprotokoll von 1541 hatte Glienicke keine Kirche.